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Fr. 8:00 bis 14:00 Uhr

Tel. 0931 9708 - 444

RMA-Formular

Sehr geehrter Kunde,

wir sind stets darum bemüht, Ihnen einwandfreie Ware zu liefern. Leider lassen sich Reklamationen oder Warenrücksendungen nie ganz ausschließen. Um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

RMA (Return Material Authorisation)

Um Ihren Garantie-/Gewährleistungsfall bzw. Ihre Reparatur zügig abwickeln zu können, ist es zwingend erforderlich, eine RMA-Nummer per E-Mail unter rma@dgh.de bei DGH zu beantragen.

Hierfür bitte das RMA-Antragsformular herunterladen (bzw. im Web-Browser öffnen) und mit Ihren Kundendaten, der Artikel- und Rechnungsnummer sowie dem Rücksendegrund ausfüllen. Nun senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an DGH (per Mail oder Fax). Sie erhalten dann in Kürze Ihr RMA-Formular mit RMA-Nummer von uns zurück.

Dieses legen Sie Ihrer Rücksendung bei. Bitte machen Sie hier eine Angabe, wie mit der Ware verfahren werden soll. Die konkrete Abwicklung wird jedoch erst nach Prüfung der Ware durch unsere Retourenabteilung entschieden.

Bitte beachten Sie, dass das Rückgaberecht aus dem Fernabsatzgesetz im gewerblichen Bereich keine Anwendung findet. Rücksendungen ohne RMA-Nummer müssen Ihnen leider kostenpflichtig zurückgeschickt werden!

RMA-Formular hier herunterladen

1. Garantie-/Gewährleistungsfall

Die meisten Hersteller bieten eine direkte Abwicklung über entsprechende Servicestellen an. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Reparatur noch schneller erledigt werden kann. Eine Liste der Hersteller, bei denen eine direkte Abwicklung möglich ist, finden Sie unter folgendem Link: Serviceadressen.

Sollten Sie eine bestimmte Hersteller-Serviceadresse nicht finden, melden Sie Ihre Reparatur bitte mittels des nachfolgenden RMA-Formulars unter der Reparaturen-Hotline Tel: 09302 9868-300 oder Fax: 09302 9868-399 an. Sämtliche Garantie-/Gewährleistungsfälle werden nach den Regelungen in unseren AGB bzw. den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt. Bitte fügen Sie Ihrer Sendung eine Kopie des Kundenkaufbelegs mit bei.

2. Reparatur (kostenpflichtig)

Möchten Sie ein defektes Gerät außerhalb des Garantie-/Gewährleistungszeitraumes reparieren lassen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit dies direkt über die entsprechenden Servicestellen des jeweiligen Herstellers abzuwickeln (siehe die Serviceadressen-Liste unter Punkt 1). Wünschen Sie eine Abwicklung über DGH, dann melden Sie Ihre Reparatur bitte wie unter Punkt 1 mittels des nachfolgenden RMA-Formulars unter der Reparaturen-Hotline Tel: 09302 9868-300 oder Fax: 09302 9868-399 an. Bitte fügen Sie auch in diesem Fall Ihrer Sendung eine Kopie des Kundenkaufbelegs mit bei.

3. Transportschäden

Eine Reklamation aufgrund eines Transportschadens liegt vor, wenn Sie äußerlich beschädigte Ware erhalten bzw. komplette Pakete fehlen. Offensichtliche Transportschäden sind unmittelbar bei Anlieferung bzw. verdeckte Transportschäden innerhalb von 7 Werktagen ab Wareneingang dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen. Diesbezügliche Reklamationen sind zudem unverzüglich schriftlich bei DGH unter Verwendung des nachfolgenden RMA-Formulars anzuzeigen. Nach individueller Prüfung werden wir Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.

4. Gefahrgut

Informationen zum Rückversand von Lithium-Batterien

Sollten Sie Geräte mit Lithium-Batterien oder Lithium-Batterien wegen Defekts zurücksenden, beachten Sie bitte, dass derartige Batterien ggf. als Gefahrgut Gruppe 9 eingestuft sind. In diesem Fall ist die Ware sowohl auf dem Lieferschein wie auch auf der Sendung entsprechend markiert. Als Unternehmer sind Sie für den sicheren und geeigneten Transport verantwortlich. Folgende Hinweise sollten Sie beachten:

Beschädigte Lithium-Batterien

Sollten die Lithium-Batterien selbst defekt sein, dürfen sie auf keinen Fall ohne zusätzliche Vorkehrung zurückgesendet werden. Je nach Gefahrenklasse finden Sie Transportvorschriften hier: Transportvorschriften

Unbeschädigte Lithium-Batterien

Unbeschädigte Lithium-Batterien verpacken Sie bitte, wenn möglich, in der Original-Versandverpackung einschließlich der darauf befindlichen Warnhinweise. Bitte stellen Sie sicher, dass die Batterie in der Versandverpackung nicht verrutschen oder sich bewegen kann. Lithium-Batterien sollten nach Möglichkeit im Gerät verbleiben. Bitte Batterien aufrecht und zentral platzieren sowie vorhandene Freiräume mit zusätzlichem, nicht leitfähigem und nicht brennbarem Verpackungsmaterial befüllen. Nutzen Sie – soweit möglich – das Füllmaterial, das in der Ursprungssendung verwendet worden ist. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole der Lithiumbatterien oder -zellen sowie lose Kabel und Kabelenden abgeklebt bzw. isoliert werden. In den Transportbehältnissen sollten keine Materialien enthalten sein, die die Batterien beschädigen können.

Versandbedingungen

  • Das vollständig ausgefüllte RMA-Formular ist der Rücksendung beizulegen.

  • Die RMA-Nummer bitte von außen gut lesbar auf dem Paket anbringen.

  • Die Gültigkeit der RMA-Nummer beträgt 5 Tage, danach erlischt der RMA-Anspruch.

  • Die Rücksendung muss „Frei Haus“ erfolgen.

  • Bitte senden Sie die Ware in einem Umkarton zurück, um Beschädigungen der Originalverpackung zu vermeiden.

  • Palettenware ist vom anliefernden Spediteur telefonisch unter Tel. +49 (9302) 9868-140 zu avisieren

  • Benzinbetriebene Geräte sind vor der Rücksendung restlos zu entleeren!

  • Für die Löschung personenbezogener Daten auf Speichermedien haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

  • Geräte, die Lithiumbatterien enthalten, sind ggf. als Gefahrgut der Gruppe 9 einzustufen und für den Rücktransport entsprechend zu kennzeichnen. Defekte Lithiumbatterien dürfen auf keinen Fall ohne Vorkehrungen zurückgesendet werden.

RMA-Formular hier herunterladen

DGH-Richtlinie zur Handhabung von Transportschäden

Dienstleister DHL:

Fall 1: Es ist eine offensichtliche Beschädigung am Paket erkennbar ? Annahme verweigern.

Fall 2: Das Paket ist durch DHL nachverpackt bzw. nachverklebt worden und an der Ware wird eine Beschädigung festgestellt ? Es muss innerhalb von 7 Werktagen ab Auslieferdatum eine Schadensanzeige bei der DHL Filiale gestellt und das Paket (inkl. kompletten Inhalt) vorgezeigt werden. DGH erhält vom Kunden eine Kopie der Schadensanzeige.

HINWEIS: Versäumt es der Kunde, innerhalb dieser Frist den Schaden durch DHL protokollieren zu lassen, verfällt der Rechtsanspruch an DGH auf Gutschrift, Ersatzlieferung, etc.

Dienstleister DPD:

Fall 1: Es liegt eine offensichtliche Beschädigung am Paket vor? Offensichtliche Beschädigungen müssen beim Frachtführer angezeigt, also vermerkt werden. Meldung an DGH mit Bildern des Schadens. Die Sendung selbst muss inklusive Inhalt beim Kunden unter Verschluss bleiben (darf also bis zur Klärung nicht veräußert werden).

Fall 2: Es liegt eine Beschädigung der Ware vor, der Versandkarton ist ohne Beschädigung? Telefonische Meldung bei DGH.

HINWEIS: Versäumt es der Kunde, innerhalb von 7 Werktagen ab Auslieferdatum sich bei DGH zu melden, verfällt der Rechtsanspruch an DGH auf Gutschrift, Ersatzlieferung, etc.

Dienstleister Spedition:

Fall 1: Es liegt eine offensichtliche Beschädigung der Verpackung/Palette vor? Annahme verweigern oder: Der Spediteur muss die Statusmeldung „Sendung beschädigt“ in das Datengerät/auf den Originalfrachtbrief notieren + welche Art der Beschädigung vorliegt. Danach, jedoch spätestens nach 7 Werktagen ab Auslieferdatum Meldung an DGH mit Bildern der Beschädigung.

Fall 2: Es wird nach dem Auspacken eine Beschädigung an der Ware festgestellt? Aufheben der Originalverpackung + Meldung an DGH (spätestens innerhalb von 7 Werktagen ab Auslieferdatum) inkl. Bilder. Es wird geprüft, ob ein verdeckter Schaden vorliegt.

HINWEIS: Wird die Sendung vom Kunden als ordnungsgemäß geliefert unterschrieben, obwohl eine Beschädigung ersichtlich ist, verfällt der Rechtsanspruch an DGH auf Gutschrift, Ersatzlieferung, etc. Dies gilt ebenso, wenn die Meldefrist von sieben Werktagen ab Auslieferdatum verstrichen ist. Bei „verdeckten“ Transportschäden erfolgt eine Prüfung durch DGH. Eine solcher Schaden kann ebenfalls abgelehnt werden, wenn die Beschädigung der Kartons/Ware so stark ist, dass der Schaden auch äußerlich zu sehen sein bzw. eine Verletzung der Folierung/Verpackung vorliegen müsste.

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